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Keine Ersatzpflicht für Leasingraten bei Unbenützbarkeit des Fahrzeugs gegenüber dem unsachgemäß reparierenden Verkäufer

OGH: Keine Ersatzpflicht für Leasingraten bei Unbenützbarkeit des Fahrzeugs gegenüber dem unsachgemäß reparierenden Verkäufer.

Mit seiner Entscheidung vom 11. April 2025 (4 Ob 50/25v) stellt der Oberste Gerichtshof (OGH) klar, dass ein Leasingnehmer bei vorübergehender Unbenutzbarkeit eines Fahrzeugs keine Ersatzansprüche auf die währenddessen bezahlten Leasingraten geltend machen kann – selbst dann nicht, wenn der Schaden (hier: Motorschaden) durch eine unsachgemäße Reparatur durch den Verkäufer verursacht wurde. […]