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Erbrecht

Gerade beim Thema “Erben” kommt es regelmäßig zu Unklarheiten und Streitigkeiten. Daher ist eine vorrausschauende Nachlassplanung wichtig. Nachdem das österreichische Erbrecht verbindlich einen Pflichtteil für Nachkommen und Ehegatten bzw. eingetragene Partner vorsieht, ist bei der Errichtung eines Testaments bzw. einer sonstigen letztwilligen Verfügung besonders darauf bedacht zu nehmen, um zukünftige Streitigkeiten möglichst hintanzuhalten. Gerne beraten wir Sie ausführlich und errichten mit Ihnen Ihr Testament, welches bei uns in der Kanzlei verwahrt und im Österreichischen Testamentsregister eingetragen werden kann, sodass nach Ihrem Ableben keine Zweifel über das Vorhandensein eines Testaments entstehen können. Zu unseren Kompetenzen zählen zudem die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren sowie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.

Große Bedeutung hat zudem die Vorsorge für den Fall des Verlustes der Geschäfts- bzw. Handlungsfähigkeit, beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Mit dem Abschluss einer Vorsorgevollmacht sowie einer Patientenverfügung können Sie bereits vorab festlegen, wer sich im gegebenen Fall um Ihre finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten kümmern soll bzw. welche medizinischen Behandlungen oder lebenserhaltenden Maßnahmen Sie ablehnen möchten.

Schwerpunkte:

  • Testamentserrichtung
  • Pflichtteilsrecht
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Unsere Experten für
Erbrecht

Mag. Klaus Steinwender, Rechtsanwalt

Mag. Klaus Steinwender

Kanzlei-Partner

Dr. Christian Mahringer, Rechtsanwalt

Dr. Christian Mahringer

Kanzlei-Partner