Honorargestaltung
Grundlage der anwaltlichen Honorarverrechnung bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sowie das Notariatstarifgesetz (NTG).
Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach der Höhe des Streitwertes bzw. der in diesen Honorarregelungen festgelegten Bemessungsgrundlagen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung oder eines Zeithonorars, insbesondere in Fällen der allgemeinen Rechtsberatung ohne gerichtliche Durchsetzung.
Für Unternehmen empfehlen wir aus unserer langjährigen Erfahrung die Vereinbarung einer Jahrespauschale für umfassende rechtliche Beratung und Betreuung. Laufend anfallende Anfragen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, E-Commerce etc. werden so kosteneffizient durch uns erledigt.
Sprechen Sie mit unseren Anwälten über das für Sie geeignete Honorarmodell.